Keine Veranstaltungen mehr in städtischen Einrichtungen

veröffentlicht am: 13.03.2020

Das Presse- und Oberbürgermeisterbüro informiert:

Bürger sollten Verwaltungsangelegenheiten nur in dringenden Fällen erledigen

Ab sofort finden keine Veranstaltungen mehr in städtischen Einrichtungen statt. Die Regelung betrifft insbesondere städtische Museen, die Jugendeinrichtungen oder das Konservatorium und ist vorerst bis 30. April 2020 befristet.

Gleichzeitig bittet die Stadtverwaltung alle Bürgerinnen und Bürger, im eigenen Interesse und im Interesse des Gesundheitsschutzes nach Möglichkeit auf die Erledigung von Verwaltungsangelegenheiten zu verzichten.

„Wir folgen mit dieser Entscheidung der Linie von Landkreis, Freistaat und Bundesregierung. Wir alle sind aufgefordert, im Rahmen unserer Möglichkeiten einen Beitrag zu leisten, um die Ausbreitung des Corona Virus zu verzögern“, betont Oberbürgermeisterin Dr. Pia Findeiß. „Daher bitten wir die Bürgerinnen und Bürger in ihrem eigenen Interesse und im Interesse des Gemeinwohls auch, die städtischen Ämter und Behörden nur in unvermeidbaren Fällen aufzusuchen.“

Grundsätzlich bleiben alle städtischen Einrichtungen, wie beispielsweise Kitas, Sportstätten oder Museen geöffnet. Bei den Öffnungszeiten oder – bei den Sportstätten – dem Trainingsbetrieb ändert sich derzeit nichts. Allerdings sollen keine Veranstaltungen mehr stattfinden, unabhängig von der erwarteten Besucherzahl.

Dementsprechend abgesagt werden beispielsweise: 

  • das Mittagskonzert im Robert-Schumann-Haus am 20. März
  • Landeswettbewerb Jugend musiziert (20. bis 22. und 27. bis 29. März)
  • die Vernissage der Ausstellung Retrospektive. Heinz Fleischer in der Galerie am Domhof (29. März)
  • das Schumann Plus Konzert im Robert-Schumann-Haus am 5. April
  • Einwohnerversammlung Ost am 8. April
  • den Kleinen Schumann-Wettbewerb (17. bis 19. April)

Die jeweiligen Einrichtungen, wie die Kunstsammlungen, die Priesterhäuser, die Galerie am Domhof, der Sportstättenbetrieb oder das Konservatorium werden die entsprechenden Informationen auf den jeweiligen Internetseiten aktualisieren oder Betroffene im Einzelfall direkt informieren.

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