Das Kulturamt informiert:
Die Sächsische Staatsregierung erlaubt den Museen und Bibliotheken im Freistaat Sachsen wieder zu öffnen. Die Mitarbeiter des Kulturamtes sind im Moment dabei, die nötigen Voraussetzungen zu schaffen. Vorgesehen ist, dass ab 7. Mai die Kunstsammlungen, die Priesterhäuser, die Galerie am Domhof, das Robert-Schumann-Haus, die Ratsschulbibliothek, die Stadtbibliothek und das Stadtarchiv von den Zwickauerinnen und Zwickauern sowie allen Gästen wieder besucht werden können.
Anlässlich der Corona-Pandemie ist mit einer ganzen Reihe von Einschränkungen zu rechnen. Die konkreten Vorgaben zur Öffnung bzw. Benutzung der Einrichtungen wird die Staatsregierung in einer Allgemeinverfügung regeln. Die Verwaltung wird daher Anfang nächster Woche über nähere Details, wie Öffnungszeiten, Besucherbegrenzung oder Hygiene- und Abstandsregeln, informieren.